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   BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13   

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https://dejure.org/2013,37680
BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13 (https://dejure.org/2013,37680)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2013 - 1 StR 412/13 (https://dejure.org/2013,37680)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 (https://dejure.org/2013,37680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 341 Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO; § 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 1 StPO
    Unzulässige Revision (Fristversäumung); unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist (Wochenfrist; Fristbeginn mit der Kenntnisnahme)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13

    Unwirksame Ermächtigung zur Revisionsrücknahme durch den Betreuer; begrenzte

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13
    Kann sich die Unzulässigkeit der Revision aus einem anderen Grund ergeben, so hat allein das Revisionsgericht zu entscheiden, das sich nach § 349 Abs. 1 StPO umfassend mit dem Gesamtkomplex der Zulässigkeit befassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2013 - 1 StR 369/13).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 320/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13
    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12).
  • BGH, 18.12.2012 - 3 StR 461/12

    Revision; Wiedereinsetzung; Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13
    Das Landgericht war wegen der als Wiedereinsetzungsantrag zu wertenden Schreiben vom 13. und 19. August 2013 für eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht mehr zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 461/12).
  • BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Angabe

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 412/13
    Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Er erhält entgegen § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 StPO keine Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13; vom 27. Januar 2014 - 4 StR 376/13).

    Darauf kommt es aber für den Beginn der Wochenfrist aus § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO an (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte und nicht der Verteidiger Kenntnis von dem Verwerfungsbeschluss erlangt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, NStZ 2013, 474; und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 522/19

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Mitteilung über den Wegfall des

    Auf den - von der Revision allein mitgeteilten - Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, juris, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, juris).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 452/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung: Angaben über den

    Auf den - von der Revision mitgeteilten - Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers kommt es hingegen nicht an (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 157/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen:

    Auf den von der Revision allein mitgeteilten Zeitpunkt der Kenntnis des Verteidigers von der Fristversäumnis kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 StR 320/12 Rn. 3 f.; Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 412/13 Rn. 9 f.; Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14).
  • OLG Saarbrücken, 18.08.2021 - 4 Ws 139/21

    Wiedereinsetzungsantrag - sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach

    Zulässigkeitsvoraussetzung für den Wiedereinsetzungsantrag ist, dass der Antrag innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt wird (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO ), innerhalb dieser Frist die versäumte Handlung nachgeholt wird (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO ) und innerhalb der Frist die Tatsachen zur Begründung des Antrags angegeben werden, wobei die Antragsbegründung nicht nur Angaben über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt und den Grund des Wegfalls des Hindernisses enthalten muss (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 378 f.; Beschl. v. 03.12.2013 - 1 StR 412/13 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats des Saarländischen OLG vom 23. September 2019 - 1 Ws 134/19 - und 16. Februar 2021 - Ss 3/2021 (15/21) - Senatsbeschluss vom 8. April 2021 - 4 Ws 23/21 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 45 Rn. 5 m. w. N.).
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